Steinstraße 1, 37441 Bad Sachsa, Niedersachsen
Verkehrswert
24.000 €
Termin
26. Januar 2027
10:00 Uhr
24.000€
Mindestgebot: Unter 12.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 16.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
26. Januar 2027 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Herzberg am Harz, Schloß 4, 37412 Herzberg am Harz, Raum: Saal 11
Aktenzeichen
0005 K 0002/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Dienstag, 19. Januar 2027
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 26. Januar 2027
ca. März 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
17.986 €
17.000 € Kaufpreis + 986 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 862 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
37441 Bad Sachsa
leerstehendes, teilweise unterkellertes Gebäudekomplex (Mauerwerk-/Holzfachwerksbauweise) bestehend aus Gaststätte und Wohnungen mit Garage. Bj. ca. 1900. Instandhaltungsrückstau sowie diverse Baumängel/Bauschäden
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.