Speckenstraße 13, 27254 Siedenburg, Niedersachsen
Verkehrswert
48.000 €
Termin
11. November 2026
10:00 Uhr
48.000€
Mindestgebot: Unter 24.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 33.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Sulingen, Lange Straße 56, 27232 Sulingen, Saal 116
Aktenzeichen
0007 K 0010/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
35.972 €
34.000 € Kaufpreis + 1.972 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.724 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wohn-/Geschäftshaus
Ort
27254 Siedenburg
Wohn- und Geschäftshaus (Erdgeschoss, Obergeschoss, nicht ausgebautes Dachgeschoss, nicht unterkellert, Baujahr um 1900, Um- und Anbauten ab 1957, 1962 und 1968, Gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss ca. 210 qm mit ca. 125 qm Lagerräumen, Wohnfläche im Obergeschoss Wohnung 1 ca. 105 qm, Wohnung 2 ca. 100 qm) und Nebengebäuden (Fahrzeughalle, Remise und Gartenhütte). Mangelhafter Bauzustand mit erheblichen Unterhaltungs- und Sanierungsrückständen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.