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Vierfamilienhaus mit Doppelgarage in Stuttgart-Botnang

Wengertstraße 6, 70195 Stuttgart-Botnang, Baden-Württemberg

Versteigerung in 43 Tagen

Verkehrswert

1.005.000 €

Termin

6. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

1.005.000

Wertgrenzen
50 %70 %
502.500703.500

Mindestgebot: Unter 502.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 703.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

6. November 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

5 K 145-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 100.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 6. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %35.200 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %3.520 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.112 €
Summe Nebenkosten40.832 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

744.832 €

704.000 € Kaufpreis + 40.832 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung100.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 35.693 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Vierfamilienhaus mit Doppelgarage

Ort

70195 Stuttgart-Botnang

Amtliche Objektbeschreibung

5 K 145-23: Vierfamilienhaus mit Doppelgarage in Stuttgart-Botnang

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.