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Unbebautes Grundstück in Frankfurt (Oder)

Schulstraße, 15230 Frankfurt (Oder), Brandenburg

Versteigerung in 21 Tagen

Verkehrswert

30.500 €

Termin

15. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

30.500

Wertgrenzen
50 %70 %
15.25021.350

Mindestgebot: Unter 15.250 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 21.350 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

15. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Frankfurt (Oder)

Versteigerungsort

Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 108-21

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 8. Oktober 2026

  • 3.050 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %1.365 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %105 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %63 €
Summe Nebenkosten1.533 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

22.533 €

21.000 € Kaufpreis + 1.533 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung3.050 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.065 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Unbebautes Grundstück

Ort

15230 Frankfurt (Oder)

Amtliche Objektbeschreibung

3 K 108-21: Unbebautes Grundstück in Frankfurt (Oder)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.