Schromberg, Reisensburg, Bayern
Termin
4. November 2026
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
4. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht 89231 Neu-Ulm, Schützenstr. 60, Sitzungssaal 103/I:Stock
Aktenzeichen
0001 K 0060/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 4. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
unbebautes Grundstück
Ort
Reisensburg
1/2 Anteil Abt. I/2a an
| Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar | Blatt |
|---|---|---|---|---|---|
| Reisensburg | 463 | Ackerland | Schromberg | 1,1610 | 1424 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland, Grünland;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.