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unbebautes Grundstück in Reisensburg

Schromberg, Reisensburg, Bayern

Versteigerung in 41 Tagen

Termin

4. November 2026

09:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

4. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht 89231 Neu-Ulm, Schützenstr. 60, Sitzungssaal 103/I:Stock

Aktenzeichen

0001 K 0060/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Neu-Ulm in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Ort

Reisensburg

Amtliche Objektbeschreibung

1/2 Anteil Abt. I/2a an

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt
Reisensburg463AckerlandSchromberg1,16101424

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Ackerland, Grünland;

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.