Neuenzinnen, 39288 Burg, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
46.000 €
Termin
17. November 2026
10:00 Uhr
46.000€
Mindestgebot: Unter 23.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 32.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5
Aktenzeichen
0032 K 0020/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
33.856 €
32.000 € Kaufpreis + 1.856 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.622 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Keine Angabe
Ort
39288 Burg
innerstädtisch gelegenes, überwiegend unbebautes Grundstück (4.386 m²) mit einem in schlechtem Unterhaltungszustand befindlichen Unterstand einfachster Bauart in unmittelbarer Nähe zu Wohnbauflächen, Kleingartenanlage, Jüdischem Friedhof und Waldfläche Bewuchs mit Gräsern, Büschen und Bäumen (teils nicht mehr standfest bzw. entwurzelt) potentielles Bauland von ca. 650 m² Bodendenkmal, Bauvorhaben benötigen Genehmigung gemäß § 14 DenkmSchG LSA
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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