Brunnenstraße 22, 07426 Königsee, Thüringen
Termin
17. Februar 2027
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
17. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt / Raum: II Sitzungssaal 1. OG
Aktenzeichen
K 0114/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 10. Februar 2027
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 17. Februar 2027
ca. März 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
gemischte Baufläche / Wohnhaus
Ort
07426 Königsee
Objekt 1: gem. Grundsteuer Information - gemischte Baufläche, Entwicklungszustand baureifes Land mit einem Bodenrichtwert von 43,00 Euro/qm keine Gutachten vorhanden, freie Schätzung auf Grundlage des Bodenrichtwertes | Objekt 2: Bebaut mit einem einsturzgefährdeten Wohnhaus, Bodenrichtwert 43,00 Euro/qm kein Gutachten vorhanden - freie Schätzung auf Grundlage des Bodenrichtwertes
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.