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Mehrfamilienhaus in Hochfeld

Immendal 61, 47053 Hochfeld, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 104 Tagen

Verkehrswert

79.800 €

Termin

6. Januar 2027

13:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

79.800

Wertgrenzen
50 %70 %
39.90055.860

Mindestgebot: Unter 39.900 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 55.860 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

6. Januar 2027 · 13:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215

Aktenzeichen

0096 K 0015/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 30. Dezember 2026

  • 7.980 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 6. Januar 2027

  • 13:00 Uhr
  • Amtsgericht Duisburg in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %3.640 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %280 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %168 €
Summe Nebenkosten4.088 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

60.088 €

56.000 € Kaufpreis + 4.088 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung7.980 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.839 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

47053 Hochfeld

Amtliche Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein ca. 1907 in Duisburg-Hochfeld errichtetes viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit Unterkellerung. Die Wohnlage ist als einfach zu beurteilen.

Der erste äußere Eindruck des Gebäudes spiegelt die Verhältnisse im Inneren nicht wider. Das Haus ist unbewohnbar und befindet sich im Inneren in einem rohbauähnlichen Zustand. Es wurden Stützbalken entfernt, Geschossdecken sind teilweise geöffnet. Es wurden provisorische Stützungen in den Etagen vorgenommen. Das Kellergeschoss wurde aus Sicherheitsgründen nicht begangen. In mehreren Bereichen besteht ein erhöhtes Absturzrisiko.

Es besteht für das gesamte Objekt eine durch die Stadt Duisburg erlassene vorläufige Nutzungsuntersagung nach § 58 Abs. 2 S. 2 BauO NRW, da brandschutztechnische Mängel sowie weitere baurechtliche Mängel festgestellt wurden.

In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.

Betreibender Gläubiger ist eine Behörde, daher werden keine Kontaktdaten veröffentlicht.

Kontoverbindung Sicherheitsleistung:

ZZJ Hamm

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

LB Hessen-Thüringen,

Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.