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Landwirtschaftsflächen in Rosenow

17091 Rosenow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 50 Tagen

Verkehrswert

74.000 €

Termin

13. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

74.000

Wertgrenzen
50 %70 %
37.00051.800

Mindestgebot: Unter 37.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 51.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

13. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Neubrandenburg

Versteigerungsort

Friedrich-Engels-Ring 17, 17033 Neubrandenburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

613 K 13-26

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 6. November 2026

  • 7.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 13. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Neubrandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %3.120 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %260 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %156 €
Summe Nebenkosten3.536 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

55.536 €

52.000 € Kaufpreis + 3.536 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung7.400 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.636 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Landwirtschaftsflächen

Ort

17091 Rosenow

Amtliche Objektbeschreibung

613 K 13-26: Landwirtschaftsflächen in Rosenow OT Voßfeld

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.