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Grundstück im Wachenbach

35066 Frankenberg, Hessen

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

10.868 €

Termin

30. September 2026

10:00 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 15/15.190 €
  • Fl. 16/13.103 €
  • Fl. 172.575 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

10.868

Davon je Flurstück

  • Fl. 15/15.190 €
  • Fl. 16/13.103 €
  • Fl. 172.575 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
5.4347.608

Mindestgebot: Unter 5.434 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 7.608 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

30. September 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Frankenberg, Geismarer Straße 22, 35066 Frankenberg, Raum 209, I. Stock

Aktenzeichen

0031 K 0002/2026

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 23. September 2026

  • 1.087 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Mittwoch, 30. September 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankenberg (Eder) in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %480 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %40 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %24 €
Summe Nebenkosten544 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

8.544 €

8.000 € Kaufpreis + 544 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.087 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 406 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Grundstücksfläche

10.868 m²

Ort

35066 Viermünden

Objektbeschreibung

Das Versteigerungspaket umfasst drei landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen in der Gemarkung Viermünden, Flurstücke 15/1, 16/1 und 17, mit einer Gesamtgröße von rund 10.868 m². Die Flächen liegen an der Straße Viermünden in Richtung Oberorke.

Alle drei Flurstücke sind als Grünland ausgewiesen und werden von einem privaten Eigentümer gehalten. Beim Flurstück 16/1 werden im vorderen Bereich landwirtschaftliche Geräte gelagert und ein umzäunter Teil dient der Viehweide.

Die Flächen befinden sich in einem leicht verwilderten Zustand, was dem angesetzten Bodenrichtwert von 1,00 € pro Quadratmeter laut Gutachter jedoch nicht entgegensteht. Für landwirtschaftlich interessierte Käufer bieten die Grundstücke Potenzial zur Wiedernutzung als Weide- oder Grünland.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Gemarkung
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Objektbeschreibung:

land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Die Gutachten können auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankenberg/Eder, Geismarer Straße 22, Zimmer-Nr. 104, Erdgeschoss, zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.