Zur Karte

Grundstücke mit Kaltlager und Garagenanlage in Warin

Ziegelberg, Bützower Straße, 19417 Warin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 21 Tagen

Termin

15. Oktober 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

15. Oktober 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Bahnhofstraße 2, 23936 Grevesmühlen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

30 K 14-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 8. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Grundstücke mit Kaltlager und Garagenanlage

Ort

19417 Warin

Amtliche Objektbeschreibung

30 K 14-25: Grundstücke mit Kaltlager und Garagenanlage in Warin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.