Hubertusstraße 34, 66809 Nalbach, Saarland
Verkehrswert
43.000 €
Termin
22. Oktober 2026
10:00 Uhr
43.000€
Mindestgebot: Unter 21.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 30.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
22. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-
Aktenzeichen
0004 K 0022/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 15. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 22. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
32.190 €
30.000 € Kaufpreis + 2.190 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.521 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Grundstücke bebaut mit Wohn-/Geschäftshaus
Ort
66809 Nalbach
Grundstücke bebaut mit Wohn-/Geschäftshaus
Details - ohne Gewähr:
Wohn- und Geschäftshaus, dreigeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, 2-seitig angebaut (Mittelhaus), mit Anbau im Erdgeschoss, Baujahr ca. 1954/1957, Nutzfläche im EG ca. 34 qm, Wohnfläche im OG und DG ca. 73 qm
baulicher Zustand schlecht, erheblicher Restfertigstellungsbedarf und tlw. Erneuerungsbedarf
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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