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Grundstück in Idar-Oberstein

Beethovenstraße, 55743 Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 144 Tagen

Verkehrswert

27.300 €

Termin

15. Februar 2027

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

27.300

Wertgrenzen
50 %70 %
13.65019.110

Mindestgebot: Unter 13.650 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 19.110 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

15. Februar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0023/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 8. Februar 2027

  • 2.730 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 15. Februar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %950 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %95 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %57 €
Summe Nebenkosten1.102 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

20.102 €

19.000 € Kaufpreis + 1.102 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.730 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 963 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebaut

Ort

55743 Idar-Oberstein

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. LageBlatt
Idar-ObersteinFlur 77, Flurstück 122/2Waldfläche Beethovenstraße75717100 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.