Schloßbergstraße 11, 55411 Bingen am Rhein, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
4.780.000 €
Termin
21. Oktober 2026
09:00 Uhr
4.780.000€
Mindestgebot: Unter 2.390.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.346.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
21. Oktober 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 103, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
Aktenzeichen
0043 K 0011/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 21. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
3.540.068 €
3.346.000 € Kaufpreis + 194.068 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 169.642 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gebäude- und Freifläche
Ort
55411 Bingen am Rhein
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bingen
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Bingen | Flur 1 Nr. 610/5 | Gebäude- und Freifläche Schloßbergstraße 11, 13, 15 Schmittstraße 57, 59 | 1.961 | 4717 BV 1 |
Zusatz: Grunddienstbarkeit (Recht zur Nutzung von Kfz-Stellplätzen) an dem Grundstück Blatt 1958, BestVerz. Nr. 1, dort eingetragen in Abt. II Nr. 7; hier vermerkt am 07.04.2011.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
mit Wohn- und Geschäftshäusern (Wohnanlage) bebautes Grundstück;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.