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Ferienwohnung in Wendisch Rietz

Schilfhaus 58/59, 15864 Wendisch Rietz, Brandenburg

Versteigerung in 20 Tagen

Verkehrswert

278.000 €

Termin

14. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

278.000

Wertgrenzen
50 %70 %
139.000194.600

Mindestgebot: Unter 139.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 194.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

14. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Frankfurt (Oder)

Versteigerungsort

Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

3 K 92-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 7. Oktober 2026

  • 27.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 14. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %12.675 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %975 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %585 €
Summe Nebenkosten14.235 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

209.235 €

195.000 € Kaufpreis + 14.235 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung27.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.887 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ferienwohnung

Ort

15864 Wendisch Rietz

Amtliche Objektbeschreibung

3 K 92-24: Ferienwohnung in Wendisch Rietz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.