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Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäuden in Silz

Dorfstraße 14, 17214 Silz, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 28 Tagen

Verkehrswert

327.000 €

Termin

22. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

327.000

Wertgrenzen
50 %70 %
163.500228.900

Mindestgebot: Unter 163.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 228.900 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

22. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Waren (Müritz)

Versteigerungsort

Zum Amtsbrink 4, 17192 Waren (Müritz)

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

622 K 23-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 32.700 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 22. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Waren (Müritz)
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %13.740 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.145 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %687 €
Summe Nebenkosten15.572 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

244.572 €

229.000 € Kaufpreis + 15.572 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung32.700 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 11.610 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäuden

Ort

17214 Silz

Amtliche Objektbeschreibung

622 K 23-24: Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäuden in Silz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.