Naundorfer Straße 4, 06198 Schwittersdorf, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
112.000 €
Termin
8. Oktober 2026
10:00 Uhr
112.000€
Mindestgebot: Unter 56.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 78.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
8. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale), Saal 2.047
Aktenzeichen
0055 K 0034/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Donnerstag, 1. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 8. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
82.524 €
78.000 € Kaufpreis + 4.524 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.955 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
06198 Schwittersdorf
Die Grundstücke sind mit einem um 1940 errichteten Einfamilienhaus und Nebengebäude bebaut. Die Wohnfläche wird auf ca. 159 m² geschätzt. Da nur eine Außenbesichtigung durchgeführt werden konnte, ist die Innenaufteilung des Hauses nicht bekannt. Das Grundstück ist eigen genutzt. Die postalische Anschrift lautet: Naundorfer Straße 4, 06198 Salzatal OT Schwittersdorf.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.