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Einfamilienhaus nebst Anbau und Carport in Wohlde

Bahnhofstraße 2, 24899 Wohlde, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 34 Tagen

Verkehrswert

150.000 €

Termin

28. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

150.000

Wertgrenzen
50 %70 %
75.000105.000

Mindestgebot: Unter 75.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 105.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

28. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Schleswig

Versteigerungsort

Lollfuß 78, 24837 Schleswig

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

6 K 4-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 21. Oktober 2026

  • 15.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Schleswig
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %6.825 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %525 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %315 €
Summe Nebenkosten7.665 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

112.665 €

105.000 € Kaufpreis + 7.665 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung15.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus nebst Anbau und Carport

Ort

24899 Wohlde

Amtliche Objektbeschreibung

6 K 4-25: Einfamilienhaus nebst Anbau und Carport in Wohlde

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.