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Einfamilienhaus mit Nebengelass in Vellahn

Speicherstraße 26/28, 19260 Vellahn, Mecklenburg-Vorpommern

Termin aufgehoben (14. Oktober 2026)

Das Gericht hat diesen Termin aufgehoben. Ein neuer Termin kann noch bestimmt werden, siehe amtliche Bekanntmachung.

Verkehrswert

167.000 €

Termin

14. Oktober 2026

Termin aufgehoben

Verkehrswert

167.000

Wertgrenzen
50 %70 %
83.500116.900

Mindestgebot: Unter 83.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 116.900 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

14. Oktober 2026 · 09:30 Uhr

Termin aufgehoben

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

14 K 14-25

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %7.020 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %585 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %351 €
Summe Nebenkosten7.956 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

124.956 €

117.000 € Kaufpreis + 7.956 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.700 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.932 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Nebengelass

Ort

19260 Vellahn

Amtliche Objektbeschreibung

14 K 14-25: Einfamilienhaus mit Nebengelass in Vellahn OT Rodenwalde

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.