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Einfamilienhaus mit Nebengebäuden in Grambow

Penkuner Straße 4, 17322 Grambow, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 77 Tagen

Verkehrswert

116.000 €

Termin

10. Dezember 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

116.000

Wertgrenzen
50 %70 %
58.00081.200

Mindestgebot: Unter 58.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 81.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Baustraße 9, 17389 Anklam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

513 K 22-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 11.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %4.860 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %405 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %243 €
Summe Nebenkosten5.508 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

86.508 €

81.000 € Kaufpreis + 5.508 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung11.600 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.107 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Nebengebäuden

Ort

17322 Grambow

Amtliche Objektbeschreibung

513 K 22-24: Einfamilienhaus mit Nebengebäuden in Grambow OT Schwennenz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.