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Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Fockbek

Friedhofsweg 44, 24787 Fockbek, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 54 Tagen

Verkehrswert

210.000 €

Termin

17. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

210.000

Wertgrenzen
50 %70 %
105.000147.000

Mindestgebot: Unter 105.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 147.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

17. November 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Rendsburg

Versteigerungsort

Königstraße 17, 24768 Rendsburg

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

14 K 9-26

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 10. November 2026

  • 21.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 17. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Rendsburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %9.555 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %735 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %441 €
Summe Nebenkosten10.731 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

157.731 €

147.000 € Kaufpreis + 10.731 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung21.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 7.453 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Ort

24787 Fockbek

Amtliche Objektbeschreibung

14 K 9-26: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Fockbek

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.