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Einfamilienhaus mit 2 Nebengebäuden und Ackerland in Kuhstorf

Eichhof 13, 19230 Kuhstorf, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 111 Tagen

Verkehrswert

55.000 €

Termin

13. Januar 2027

09:30 Uhr

Verkehrswert

55.000

Wertgrenzen
50 %70 %
27.50038.500

Mindestgebot: Unter 27.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 38.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

13. Januar 2027 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

15 K 27-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 6. Januar 2027

  • 5.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 13. Januar 2027

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %2.340 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %195 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %117 €
Summe Nebenkosten2.652 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

41.652 €

39.000 € Kaufpreis + 2.652 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung5.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.977 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit 2 Nebengebäuden und Ackerland

Ort

19230 Kuhstorf

Amtliche Objektbeschreibung

15 K 27-25: Einfamilienhaus mit 2 Nebengebäuden und Ackerland in Kuhstorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.