Bergstraße 8, 67808 Ruppertsecken, Rheinland-Pfalz
Termin
11. November 2026
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
11. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Aktenzeichen
0002 K 0015/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 4. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 11. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
67808 Ruppertsecken
|
Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken
lfd.Nr.
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
1
Ruppertsecken
141/6
Gebäude- und Freifläche
Bergstraße 8
19
572 BV 4
2
Ruppertsecken
141/8
Gebäude- und Freifläche
Burgwald 9
318
572 BV 5
Ruppertsecken
141/9
Gebäude- und Freifläche
Bergstraße 8
415
572 BV 5
|
Lfd. Nr. 1 = BV 4, Fl.St. 141/6
Gem. Gutachten handelt es sich um rückwärtig gelegenes, kleines dreieckförmiges Grundstück, das nur über das vorderliegende Flurstück 141/9 erreichbar ist.
Verkehrswert:
1.600,00 €
Lfd. Nr. 2= BV 5, Fl.St. 141/8 und 141/9
Das Flurstück 141/9 ist gem. Gutachten mit einem 3-Familienhaus mit Doppelgarage bebaut; das Flurstück 141/8 ist mit einem 2-Familienhaus bebaut.
Verkehrswert:
473.400,00 €
Die Flurstücke 141/9 und 141/6 bilden ausweislich des Gutachtens eine wirtschaftliche und baurechtliche Einheit.
Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.
Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
AssetGate GmbH, Herr Ansorge, Tel.: 030/403687590 oder 0151/58821777
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Beschlagnahme: 12.03.2025
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.