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Einfamilienhaus in Remagen

Am Fliederbusch 11, 53424 Remagen, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 41 Tagen

Verkehrswert

435.000 €

Termin

4. November 2026

13:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

435.000

Wertgrenzen
50 %70 %
217.500304.500

Mindestgebot: Unter 217.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 304.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

4. November 2026 · 13:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Sinzig, Saal 23

Aktenzeichen

0006 K 0015/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 43.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 13:30 Uhr
  • Amtsgericht Sinzig in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %15.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.525 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %915 €
Summe Nebenkosten17.690 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

322.690 €

305.000 € Kaufpreis + 17.690 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung43.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.464 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

53424 Remagen

Amtliche Objektbeschreibung

Die vorliegende Verkehrswertermittlung bezieht sich auf ein bebautes Grundstück in Wohnlage von Remagen.

Das im Jahr 1996 in massiver Bauweise errichtete Wohnhaus gliedert sich in ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss sowie ein bauphysikalisch vorteilhaftes Untergeschoss. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und einer rückseitigen Geländefreistellung verfügt das Untergeschoss über Tageslicht sowie einen direkt zugeordneten Freisitz.

Im Untergeschoss wurde eine Wohneinheit eingerichtet, deren Nutzung als eigenständige Einliegerwohnung formell nicht der vorliegenden Baugenehmigung entspricht. Die genehmigten Bauunterlagen weisen für diese Ebene lediglich einen Sanitärraum sowie einen Hobbyraum und einen Partyraum aus. Obgleich diese Räumlichkeiten nach gutachterlicher Einschätzung die materiellen Anforderungen an Wohnraum gemäß der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz erfüllen könnten, bleibt die formelle Genehmigungsfähigkeit als separate Wohneinheit sowie deren dauerhafte Nutzbarkeit ohne eine verbindliche Bauvoranfrage oder einen entsprechenden Bauantrag ungeklärt. Für die Zwecke dieses Gutachtens wird jedoch unterstellt, dass es sich um eine rechtlich zulässige und damit offiziell vermietbare Wohneinheit handelt.

Die Wohneinheit im Erdgeschoss stellt sich als abgeschlossene Einheit dar. Die Beheizung sowie die Warmwasserversorgung erfolgen über eine eigene Gastherme, die zudem die Räumlichkeiten im Untergeschoss versorgt. In den vergangenen Jahren wurden hier bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die unter anderem den Austausch der Gastherme, die Sanierung des Badezimmers sowie die Erneuerung der Innenanstriche umfassten.

Das Dachgeschoss beherbergt weitere Wohnfläche, die sich in einem baujahrestypischen, durchschnittlichen Erhaltungszustand befindet. Über eine Raumspartreppe ist der ausgebaute Spitzboden zugänglich. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dieser Bereich nicht die erforderlichen Kriterien für Aufenthaltsräume im Sinne der LBauO Rheinland-Pfalz erfüllt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Wertermittlung durch einen pauschalen Zuschlag für die wohnwertähnliche Nutzung berücksichtigt.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.