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Einfamilienhaus in Leck

An der Heide 8, 25917 Leck, Schleswig-Holstein

Versteigerung Morgen um 10:00 Uhr

Verkehrswert

249.000 €

Termin

25. September 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

249.000

Wertgrenzen
50 %70 %
124.500174.300

Mindestgebot: Unter 124.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 174.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

25. September 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Niebüll

Versteigerungsort

Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

7 K 29-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 18. September 2026

  • 24.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungMorgen

Freitag, 25. September 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Niebüll
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %11.310 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %870 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %522 €
Summe Nebenkosten12.702 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

186.702 €

174.000 € Kaufpreis + 12.702 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung24.900 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.822 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

25917 Leck

Amtliche Objektbeschreibung

7 K 29-25: Einfamilienhaus in Leck

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.