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Einfamilienhaus in Boizenburg

Kleine Wallstraße 6, 19258 Boizenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 13 Tagen

Verkehrswert

284.000 €

Termin

7. Oktober 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

284.000

Wertgrenzen
50 %70 %
142.000198.800

Mindestgebot: Unter 142.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 198.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

7. Oktober 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

15 K 10-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 30. September 2026

  • 28.400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 13 Tagen

Mittwoch, 7. Oktober 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %11.940 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %995 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %597 €
Summe Nebenkosten13.532 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

212.532 €

199.000 € Kaufpreis + 13.532 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung28.400 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.089 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

19258 Boizenburg

Amtliche Objektbeschreibung

15 K 10-25: Einfamilienhaus in Boizenburg

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.