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Einfamilienhaus in Jüterbog

In den Kaupen 2, 14913 Jüterbog, Brandenburg

Versteigerung in 62 Tagen

Verkehrswert

268.000 €

Termin

25. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

268.000

Wertgrenzen
50 %70 %
134.000187.600

Mindestgebot: Unter 134.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 187.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

25. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215

Aktenzeichen

0002 K 0172/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 26.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 25. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Potsdam in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %12.220 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %940 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %564 €
Summe Nebenkosten13.724 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

201.724 €

188.000 € Kaufpreis + 13.724 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung26.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.532 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

14913 Jüterbog

Amtliche Objektbeschreibung

Flur 19, Flurstück 960

Gebäude- und Freifläche

In den Kaupen 2, 566m²

Jüterbog

Flur 19, Flurstück 561

Gebäude- und Freifläche

In den Kaupen 2, 13m²

Jüterbog

Flur 19, Flurstück 952

Gebäude- und Freifläche

In den Kaupen 2, 31m²

Jüterbog

Flur 19, Flurstück 954

Gebäude- und Freifläche

In den Kaupen 2, 36m²

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Die Grundstücke (Flurstück 960, 561, 952 und 954, jeweils Flur 19) bilden eine wirtschaftliche Einheit. Das eingeschossige Einfamilienhaus (Baujahr: 1945) besteht aus Erdgeschoss (Wohn- und Nutzfläche ca. 169 qm) und Kellergeschoss. Zusätzlich wurde das Gebäude mit einem nicht unterkellerten eingeschossigen Anbau (Baujahr: 1984) mit zwei Gewerberäumen (Büro und Büro/Lagerraum) erweitert. Das Wohnhaus verfügt über eine funktionale Grundrisslösung (Diele, Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohnküche und Badezimmer). Das Kellergeschoss bietet ein Zimmer, Flur und Bad sowie eine Waschküche. Die Gewerbeflächen sind beheizt, separat nutzbar und funktional ausgestattet. Zum Zeitpunkt der Besichtigung ist das Wohnhaus eigengenutzt. Der Anbau wird zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht genutzt. Bei dem Baugrund handelt es sich - zumindest in Teilen - um "Sumpfland". Es muss davon ausgegangen werden, dass die Tragfähigkeit des Bodens eingeschränkt ist

zu lfd. Nrn.: 2+3 die Flurstücke sind unbebaut

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.