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Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Lalendorf

Dersentiner Chaussee 1a, 18279 Lalendorf, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 55 Tagen

Verkehrswert

112.000 €

Termin

18. November 2026

09:30 Uhr

Verkehrswert

112.000

Wertgrenzen
50 %70 %
56.00078.400

Mindestgebot: Unter 56.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 78.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

18. November 2026 · 09:30 Uhr

Amtsgericht

Güstrow

Versteigerungsort

Franz-Parr-Platz 2a, 18273 Güstrow

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

822 K 38-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 11.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 18. November 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Güstrow
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %4.680 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %390 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %234 €
Summe Nebenkosten5.304 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

83.304 €

78.000 € Kaufpreis + 5.304 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung11.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.955 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude

Ort

18279 Lalendorf

Amtliche Objektbeschreibung

822 K 38-24: Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Lalendorf OT Lübsee

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.