Amselweg 4, 29614 Soltau, Niedersachsen
Verkehrswert
60.000 €
Termin
30. September 2026
09:30 Uhr
60.000€
Mindestgebot: Unter 30.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 42.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
30. September 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Soltau, Rühberg 13-15, 29614 Soltau, Saal II (A 1.06)
Aktenzeichen
0005 K 0013/2024
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 23. September 2026
Mittwoch, 30. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
44.436 €
42.000 € Kaufpreis + 2.436 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.129 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
29614 Soltau
Eigentumswohnung im Obergeschoss links Amselweg 4, mit 3 Zimmern, Küche, Bad, WC und Loggia; Wohnfläche ca. 71 m², sowie Kellerraum zur Größe von ca. 7 m². Sondernutzungsrecht an dem Einstellplatz Nr. 13. Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohneinheiten. Die Wertfestsetzung erfolgte ohne eine Innenbesichtigung.
Mehrfamilienhaus Baujahr 1963 befindet sich in sanierungsbedürftigem Zustand.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.