Richard-Wagner-Straße 30, 06114 Halle, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
158.000 €
Termin
12. November 2026
10:00 Uhr
158.000€
Mindestgebot: Unter 79.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 110.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Str. 16, 06112 Halle (Saale), Saal 2.047
Aktenzeichen
0055 K 0018/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
117.438 €
111.000 € Kaufpreis + 6.438 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.628 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
06114 Halle
Es handelt sich um eine 2-Zimmer Wohnung mit Küche, Bad, Abstellraum und Balkon. Die Wohnfläche beträgt ca. 75 m². Die Wohnung befindet sich in einem um 1898 errichteten Mehrfamilienhaus, welches um 1997 saniert worden ist. Es handelt sich um ein Baudenkmal in einem Dankmalbereich. Die Wohnung ist eigen genutzt. Die postalische Anschrift lautet: Richard-Wagner-Straße 30, 06114 Halle (Saale).
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.