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Ehem. Wohnhaus (stark ruinöser Zustand) in Lübz

Bergstraße 1, 19386 Lübz, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 6 Tagen

Verkehrswert

3.000 €

Termin

30. September 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

3.000

Wertgrenzen
50 %70 %
1.5002.100

Mindestgebot: Unter 1.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 2.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

30. September 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

14 K 13-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 23. September 2026

  • 300 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 6 Tagen

Mittwoch, 30. September 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %120 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %10 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %6 €
Summe Nebenkosten136 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

2.136 €

2.000 € Kaufpreis + 136 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung300 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 101 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ehem. Wohnhaus (stark ruinöser Zustand)

Ort

19386 Lübz

Amtliche Objektbeschreibung

14 K 13-25: Ehem. Wohnhaus (stark ruinöser Zustand) in Lübz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.