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Doppelhaushälfte mit Garage in Vaihingen/Enz

Lilo-Herrmann-Ring 4, 71665 Vaihingen/Enz, Baden-Württemberg

Versteigerung in 46 Tagen

Verkehrswert

550.000 €

Termin

9. November 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

550.000

Wertgrenzen
50 %70 %
275.000385.000

Mindestgebot: Unter 275.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 385.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

9. November 2026 · 10:30 Uhr

Amtsgericht

Vaihingen/Enz

Versteigerungsort

Heilbronner Straße 17, 71665 Vaihingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

K 101-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 2. November 2026

  • 55.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 9. November 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Vaihingen/Enz
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %19.250 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.925 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.155 €
Summe Nebenkosten22.330 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

407.330 €

385.000 € Kaufpreis + 22.330 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung55.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 19.520 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte mit Garage

Ort

71665 Vaihingen/Enz

Amtliche Objektbeschreibung

K 101-23: Doppelhaushälfte mit Garage in Vaihingen/Enz

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.