Dorfstraße 4, 27476 Döse, Niedersachsen
Verkehrswert
258.000 €
Termin
4. November 2026
10:00 Uhr
258.000€
Mindestgebot: Unter 129.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 180.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
4. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Cuxhaven, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven, Raum: 219 im Neubau
Aktenzeichen
0012 K 0014/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung
Nächste Schritte
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 4. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
191.498 €
181.000 € Kaufpreis + 10.498 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 9.177 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
27476 Döse
Einfamilien-Doppelhaushälfte mit ausgebautem Nebengebäude und Garage, Baujahr Doppelhaushälfte und angebautes Nebengebäude, ehemals Stall, Scheune: Annahme um 1908 (erste Erwähnung nach Aktenlage), Wohnfläche Doppelhaushälfte: ca. 116,89 m², Nutzfläche Nebengebäude: ca. 76,14 m². Baujahr Garage 1983, Nutzfläche ca. 18,00 m². Zum Wertermittlungsstichtag nicht bewohnt oder vermietet.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.