Hauptstraße 60, 55592 Rehborn, Rheinland-Pfalz
Verkehrswert
85.000 €
Termin
21. Oktober 2026
13:30 Uhr
85.000€
Mindestgebot: Unter 42.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 59.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
21. Oktober 2026 · 13:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2
Aktenzeichen
0036 K 0111/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 21. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
62.422 €
59.000 € Kaufpreis + 3.422 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.991 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
55592 Rehborn
Eingetragen im Grundbuch von Rehborn
| Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
|---|---|---|---|---|
| Rehborn | Flurstück 60/2 | Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 60,62 | 227 | 764 BV 2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bebautes Grundstück mit zwei Wohnhäusern (ehemals landwirtschaftliche Hofstelle); Hauptstraße 60-62, 55592 Rehborn;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.