Plankener Straße 26, 39326 Meseberg, Sachsen-Anhalt
Termin
12. Oktober 2026
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
12. Oktober 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben, Saal 14
Aktenzeichen
0009 K 0044/2025
Nächste Schritte
Montag, 5. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 12. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Doppelhaushälfte
Ort
39326 Meseberg
Grundstück bebaut mit einer ca. 1950 errichteten, voll unterkellerten, eingeschossigen Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, nebst hofseitigem Gebäudezugang; ca. 85 m² Wohnfläche, Begutachtung erfolgte auf Grund einer Außenbesichtigung.
Weitere Informationen zum Objekt und kostenloser Gutachtendownload unter www.zvg.com!!
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.