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Doppelhaushälfte in Kiel - Pries

Dorf 12, 24159 Kiel - Pries, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 77 Tagen

Verkehrswert

410.000 €

Termin

10. Dezember 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

410.000

Wertgrenzen
50 %70 %
205.000287.000

Mindestgebot: Unter 205.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 287.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Kiel

Versteigerungsort

Deliusstraße 22, 24114 Kiel

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

22 K 17-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 41.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Kiel
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %18.655 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.435 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %861 €
Summe Nebenkosten20.951 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

307.951 €

287.000 € Kaufpreis + 20.951 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung41.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 14.551 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Doppelhaushälfte

Ort

24159 Kiel - Pries

Amtliche Objektbeschreibung

22 K 17-25: Doppelhaushälfte in Kiel - Pries

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.