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Bebaute Grundstücke in Murchin

Dorfstraße 60a, 17390 Murchin, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 48 Tagen

Verkehrswert

300.000 €

Termin

11. November 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

300.000

Wertgrenzen
50 %70 %
150.000210.000

Mindestgebot: Unter 150.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 210.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

11. November 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Greifswald

Versteigerungsort

Domstraße 7, 17489 Greifswald

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

41 K 33-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 30.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 11. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Greifswald
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %12.600 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.050 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %630 €
Summe Nebenkosten14.280 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

224.280 €

210.000 € Kaufpreis + 14.280 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung30.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.647 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Bebaute Grundstücke

Ort

17390 Murchin

Amtliche Objektbeschreibung

41 K 33-23: Bebaute Grundstücke in Murchin

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.