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bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Scheune (ehem. Ökonomiegebäude) in Allenbach

Hauptstraße 29, 55758 Allenbach, Rheinland-Pfalz

Versteigerung in 18 Tagen

Verkehrswert

118.000 €

Termin

12. Oktober 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

118.000

Wertgrenzen
50 %70 %
59.00082.600

Mindestgebot: Unter 59.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 82.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

12. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Aktenzeichen

0011 K 0039/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 5. Oktober 2026

  • 11.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 12. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %4.150 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %415 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %249 €
Summe Nebenkosten4.814 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

87.814 €

83.000 € Kaufpreis + 4.814 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung11.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.208 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Scheune (ehem. Ökonomiegebäude)

Ort

55758 Allenbach

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Allenbach

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. LageBlatt
AllenbachFlur 6, Flurstück 234/2Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 291.6791468 BV 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit angebauter Scheune (ehem. Ökonomiegebäude)

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.