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3-Zimmer-Wohnung in Geislingen/Steige

Bücklestraße 7, 73312 Geislingen/Steige, Baden-Württemberg

Versteigerung in 28 Tagen

Verkehrswert

136.000 €

Termin

22. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

136.000

Wertgrenzen
50 %70 %
68.00095.200

Mindestgebot: Unter 68.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 95.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

22. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Göppingen

Versteigerungsort

Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 6-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 13.600 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 22. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Göppingen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %4.750 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %475 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %285 €
Summe Nebenkosten5.510 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

100.510 €

95.000 € Kaufpreis + 5.510 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung13.600 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.817 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

3-Zimmer-Wohnung

Ort

73312 Geislingen/Steige

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 6-25: 3-Zimmer-Wohnung in Geislingen/Steige

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.