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3+1/2-Zimmer-Wohnung in Weil der Stadt - Schafhausen

Weiherweg 1, 71263 Weil der Stadt - Schafhausen, Baden-Württemberg

Versteigerung in 36 Tagen

Verkehrswert

168.000 €

Termin

30. Oktober 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

168.000

Wertgrenzen
50 %70 %
84.000117.600

Mindestgebot: Unter 84.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 117.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

30. Oktober 2026 · 11:00 Uhr

Amtsgericht

Stuttgart

Versteigerungsort

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 120-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 23. Oktober 2026

  • 16.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 30. Oktober 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Stuttgart
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %5.900 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %590 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %354 €
Summe Nebenkosten6.844 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

124.844 €

118.000 € Kaufpreis + 6.844 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.983 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

3+1/2-Zimmer-Wohnung

Ort

71263 Weil der Stadt - Schafhausen

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 120-24: 3+1/2-Zimmer-Wohnung in Weil der Stadt - Schafhausen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.