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2-Zimmer-Wohnung in Heilbronn

Karlsruher Straße 9, 74072 Heilbronn, Baden-Württemberg

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

142.000 €

Termin

3. November 2026

14:30 Uhr

Verkehrswert

142.000

Wertgrenzen
50 %70 %
71.00099.400

Mindestgebot: Unter 71.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 99.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

3. November 2026 · 14:30 Uhr

Amtsgericht

Heilbronn

Versteigerungsort

Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

FV 2 K 96-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 27. Oktober 2026

  • 14.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 3. November 2026

  • 14:30 Uhr
  • Amtsgericht Heilbronn
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %4.950 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %495 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %297 €
Summe Nebenkosten5.742 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

104.742 €

99.000 € Kaufpreis + 5.742 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung14.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.019 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

2-Zimmer-Wohnung

Ort

74072 Heilbronn

Amtliche Objektbeschreibung

FV 2 K 96-25: 2-Zimmer-Wohnung in Heilbronn

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.